Fragen und Antworten
Was ist eigentlich das Grundbuch, was ist eine Gemarkung? Hier erfahren Sie die wichtigsten Fakten über das Grundbuch im Überblick.
Wer darf einen Grundbuchauszug in Breckerfeld anfordern?
Ein Grundbuchauszug aus Breckerfeld kann nicht einfach aus Neugierde angefordert werden, denn es handelt sich beim Grundbuch um kein "uneingeschränkt öffentliches" Register. Es muss beim Antragsteller ein "berechtigtes Interesse" am Grundstück bestehen. Dieses "berechtigte Interesse" liegt mitunter auch sehr im Ermessen des Beamten.
Ein berechtigtes Interesse liegt vor, wenn der Antragsteller
- der Eigentümer bzw. Besitzer der Immobilie ist
- der Erbe der betreffenden Immobilie ist
- ein Gläubiger des Eigentümers ist
- als Gläubiger eine Zwangsvollstreckung gegen dem Besitzer erwirken möchte
- eine Vollmacht des Besitzers hat
- sich auf die Pflicht zur Amtshilfe berufen kann (z.B. Notar)
In anderen Fällen kann ein berechtigtes Interesse vorliegen, dieses muss allerdings begründet werden.
Was ist das Grundbuch?
Das Grundbuch ist ein Verzeichnis, in dem alle Grundstücke mit deren Eigentümer in Deutschland eingetragen sind. Für jedes einzelne Grundstück gibt es ein Grundbuchblatt, in dem zusätzlich die mit dem Grundstück verbundenen Rechte und Belastungen eingetragen sind.
Was ist das Grundbuchamt?
Das Grundbuchamt ist der erste Ansprechpartner rund um das Grundstück bzw. Grundbuch. Hier werden die Grundbücher geführt und die Einträge vorgenommen.
Es ist eine Abteilung der Regierung, die für die Aufzeichnung aller registrierten Grundstücke im Land zuständig ist. Dazu gehören Informationen darüber, wem das Land gehört, wofür es genutzt wird und welche Änderungen seit der ersten Eintragung vorgenommen wurden. Das Grundbuchamt ist eine wichtige Quelle für jeden, der etwas über die Geschichte eines Grundstücks wissen möchte oder der eine Immobilie kaufen oder verkaufen will.
Was ist ein Grundbuchauszug?
Ein (amtlicher) Grundbuchauszug ist ein Ausdruck beziehungsweise Kopie des Grundbuchblattes. Ein Grundbuchauszug enthält Informationen über die Eigentumsverhältnisse des Grundstücks. Zudem enthält der Auszug Informationen, ob das Grundstück mit Hypotheken oder Grundschulden belastet ist. Ferner sind dort auch alle Rechte vermerkt, die mit dem Eigentum verbunden sind. Dies kann ein Vorkaufsrecht, Wohnrecht oder Nießbrauchrecht sein. Somit kann mit einem Grundbuchauszug, welcher vom Grundbuchamt ausgestellt wird, alle relevanten Informationen eingeholt über ein Grundstück eingeholt werden. Ein Grundbuchauszug wird bei der Immobilienfinanzierung, Immobilienkauf oder auch für die Grundsteuerreform benötigt.
Ein Grundbuchauszug enthält:
- Informationen über die Eigentumsverhältnisse
- Belastung des Grundstücks (Hypothek)
- Weitere Informationen wie Nießbrauch, Vorkaufsrecht usw.
Grundbuchauszug wird benötigt für:
- Immobilienkauf
- Immobilienfinanzierung
- Grundsteuerreform
Grundbuchauszug aus Breckerfeld beantragen, wie lange dauert das?
Der Grundbuchauszug aus Breckerfeld wird in der Regel innerhalb von 14 Tagen, nachdem er beim Grundbuchamt Breckerfeld angefordert wurde, per Post zugestellt. Dann sollten ihr Grundbuchauszug aus Breckerfeld bei Ihnen ankommen.
Wichtig hierbei ist jedoch, dass dem Grundbuchamt Breckerfeld alle notwendigen Dokumente besitzt, damit das Amt die Berechtigung für die Auskunft aus dem Grundbuch prüfen kann. Sorgen Sie demnach bei der Beantragung des Grundbuchauszuges dafür, dass alle notwendigen Daten wie beispielsweise Flur, Flurstücksnummer, Gemarkung oder Blattnummer angeben sind.
Wozu wird ein Grundbuchauszug benötigt?
Bei dem Grundbuchauszug handelt es sich um einen rechtlichen Beweis über die Eigentumsverhältnisse einer Immobilie bzw. eines Grundstücks im Grundbuch. So kann man sich einen Einblick über die Verhältnisse des betreffenden Grundstücks verschaffen, einschließlich bestehender Lasten. Zum Beispiel Banken wollen sehr genau informiert sein, bevor sie eine Immobilie finanzieren.
Was ist die Gemarkung?
Im Grundbuch ist zusätzlich zum betreffenden Grundstück auch die Gemarkung aufgeführt. Der Begriff leitet sich aus der alten Bezeichnung für "Grenze" ab. Es handelt sich also um das Gebiet, in welchem das Grundstück sich befindet. So gesehen ist die Gemarkung ein Verband aus mehreren zusammenhängenden Grundstücken im Grundbuch.
Was ist das ein Flurstück?
Vereinfacht ausgedrückt handelt es sich beim Flurstück um den amtlich vermessenen Teil einer Fläche. Synonyme für das Flurstück sind die "Parzelle" oder die "Katasterparzelle". Im Liegenschaftskataster werden die vereinzelten Flurstücke durch klare Flurstückgrenzen untereinander abgegrenzt. Neben dem Grundbuch ist das Flurstück ein weiterer Nachweis für den persönlichen Besitz an Grund und Boden.
Grundbuchauszug kostenlos, gibt es das?
Ein Auszug aus dem Grundbuch ist grundsätzlich nicht kostenlos. Auf der anderen Seite ist ein Grundbuchauszug nicht teuer, ein nicht beglaubigter Auszug aus dem Grundbuch für den Eigentümer kostet nur 10 bis 15 EUR. Der beglaubigte Auszug aus dem Grundbuch ist mit etwa 15 bis 20 EUR etwas teurer.
Brauche ich einen beglaubigten oder unbeglaubigten Grundbuchauszug?
Nicht jede Amtsperson gibt sich mit der Kopie eines Auszugs aus dem Grundbuch zufrieden. Beispielsweise Banken fordern sehr oft einen beglaubigten Grundbuchauszug an.