Bild der Stadt Quirnbach/Pfalz

Grundbuchamt Quirnbach/Pfalz

Amtsgericht Quirnbach/Pfalz | Landkreis Kusel

Dieses Angebot ist ein privatwirtschaftliches Verzeichnis aller Grundbuchämter und keine Behördenseite. Wenn Sie über uns einen Grundbuchauszug oder andere Unterlagen anfordern, so handeln wir allein in Ihrem Auftrag und nicht im Auftrag der Behörde, die Ihnen gesonderte Gebühren berechnen kann.

Hier finden Sie alle wichtigen Informationen bezüglich des Grundbuchamt in Quirnbach/Pfalz. Die wichtigen Informationen die auf offiziellen Seiten verstreut sind, haben wir hier für Sie zusammengefasst. Beispielsweise Informationen zum Grundbuchauszug beantragen, Anschrift von Grundbuchämtern in Quirnbach/Pfalz, Grundbuchant Antrag in Quirnbach/Pfalz und mehr.

Grundbuchauszug Bestellen

Grundbuchauszug online beantrage für Quirnbach/Pfalz

Benötigte Zeit: 5 Minuten
Die Beantragung erfolgt vollständig online. Das Formular verfügt über ausführliche Ausfüllhilfen. Sie benötigen keinen Drucker. Ihr Antrag wird an die für Ihr Objekt/Grundstück zuständige Stelle innerhalb Deutschlands versandt. Die Unterlagen erhalten Sie per Mail oder per Post. Bei Fragen steht Ihnen der Kundendienst per E-Mail zur Verfügung.
Folgende Dokumente sind verfügbar:
  • Grundbuchauszug
  • Liegenschaftskarte (bzw. Flurkarte/Katasterkarte)
  • Teilungserklärung
  • Altlastenverzeichnis
  • Baulastenverzeichnis
  • Erschließungsbescheinigung
  • Bebauungsplan

Beginnen Sie hier.

Benötigte Zeit: 5 Minuten
Die Beantragung erfolgt vollständig online. Das Formular verfügt über ausführliche Ausfüllhilfen. Sie benötigen keinen Drucker. Ihr Antrag wird an die für Ihr Objekt/Grundstück zuständige Stelle innerhalb Deutschlands versandt. Die Unterlagen erhalten Sie per Mail oder per Post. Bei Fragen steht Ihnen der Kundendienst per E-Mail zur Verfügung.

Grundbuchämter in Quirnbach/Pfalz auf der Karte

Interaktive Karte aller Grundbuchämter in Quirnbach/Pfalz

Zuständige Grundbuchämter in Quirnbach/Pfalz

Anschrift und Kontakt für die zuständigen Ämter

Die Stadt Quirnbach/Pfalz besitzt ein Grundbuchamt, über die Grundbuchanträge für Ihre Immobilie beantragt werden können. Möchten Sie ein Grundbuchauszug anfordern, so können Sie dies entweder bei dem entsprechenden Grundbuchamt (bzw. Amtsgericht) machen, oder direkt online.

Amtsgericht Kusel

Anschrift
Trierer Straße 71
66869 Kusel

Telefon
06381 914-0

Fax
06381 914-200

Postanschrift
Postfach 11 61
66863 Kusel

Website

Anreise mit dem PKW: Routenplaner öffnen
Anreise mit der Bahn: Routenplaner öffnen

Öffnungszeiten

Mo - 09:00 - 16:00
Di - 09:00 - 16:00
Mi - 09:00 - 16:00
Do - 09:00 - 16:00
Fr - 09:00 - 16:00
Sa - Geschlossen
So - Geschlossen

Corona-Bestimmungen

Bitte beachten Sie bei Ihrem Besuch der Amtsgericht Quirnbach/Pfalz die aktuellen Corona-Regeln.
  • - Bitte tragen Sie bei Ihrem Besuch eine medizinische Maske.
  • - Halten Sie zu jeder Zeit einen Mindestabstand von 1,50 Metern.

Fragen und Antworten

Was ist eigentlich das Grundbuch, was ist eine Gemarkung? Hier erfahren Sie die wichtigsten Fakten über das Grundbuch im Überblick.

Wer darf einen Grundbuchauszug in Quirnbach/Pfalz anfordern?

Ein Grundbuchauszug aus Quirnbach/Pfalz kann nicht einfach aus Neugierde angefordert werden, denn es handelt sich beim Grundbuch um kein "uneingeschränkt öffentliches" Register. Es muss beim Antragsteller ein "berechtigtes Interesse" am Grundstück bestehen. Dieses "berechtigte Interesse" liegt mitunter auch sehr im Ermessen des Beamten.

Ein berechtigtes Interesse liegt vor, wenn der Antragsteller
  • der Eigentümer bzw. Besitzer der Immobilie ist
  • der Erbe der betreffenden Immobilie ist
  • ein Gläubiger des Eigentümers ist
  • als Gläubiger eine Zwangsvollstreckung gegen dem Besitzer erwirken möchte
  • eine Vollmacht des Besitzers hat
  • sich auf die Pflicht zur Amtshilfe berufen kann (z.B. Notar)
In anderen Fällen kann ein berechtigtes Interesse vorliegen, dieses muss allerdings begründet werden.

Was ist das Grundbuch?

Das Grundbuch ist ein Verzeichnis, in dem alle Grundstücke mit deren Eigentümer in Deutschland eingetragen sind. Für jedes einzelne Grundstück gibt es ein Grundbuchblatt, in dem zusätzlich die mit dem Grundstück verbundenen Rechte und Belastungen eingetragen sind.

Was ist das Grundbuchamt?

Das Grundbuchamt ist der erste Ansprechpartner rund um das Grundstück bzw. Grundbuch. Hier werden die Grundbücher geführt und die Einträge vorgenommen.
Es ist eine Abteilung der Regierung, die für die Aufzeichnung aller registrierten Grundstücke im Land zuständig ist. Dazu gehören Informationen darüber, wem das Land gehört, wofür es genutzt wird und welche Änderungen seit der ersten Eintragung vorgenommen wurden. Das Grundbuchamt ist eine wichtige Quelle für jeden, der etwas über die Geschichte eines Grundstücks wissen möchte oder der eine Immobilie kaufen oder verkaufen will.

Was ist ein Grundbuchauszug?

Ein (amtlicher) Grundbuchauszug ist ein Ausdruck beziehungsweise Kopie des Grundbuchblattes. Ein Grundbuchauszug enthält Informationen über die Eigentumsverhältnisse des Grundstücks. Zudem enthält der Auszug Informationen, ob das Grundstück mit Hypotheken oder Grundschulden belastet ist. Ferner sind dort auch alle Rechte vermerkt, die mit dem Eigentum verbunden sind. Dies kann ein Vorkaufsrecht, Wohnrecht oder Nießbrauchrecht sein. Somit kann mit einem Grundbuchauszug, welcher vom Grundbuchamt ausgestellt wird, alle relevanten Informationen eingeholt über ein Grundstück eingeholt werden. Ein Grundbuchauszug wird bei der Immobilienfinanzierung, Immobilienkauf oder auch für die Grundsteuerreform benötigt.

Ein Grundbuchauszug enthält:
  • Informationen über die Eigentumsverhältnisse
  • Belastung des Grundstücks (Hypothek)
  • Weitere Informationen wie Nießbrauch, Vorkaufsrecht usw.

Grundbuchauszug wird benötigt für:
  • Immobilienkauf
  • Immobilienfinanzierung
  • Grundsteuerreform

Grundbuchauszug aus Quirnbach/Pfalz beantragen, wie lange dauert das?

Der Grundbuchauszug aus Quirnbach/Pfalz wird in der Regel innerhalb von 14 Tagen, nachdem er beim Grundbuchamt Quirnbach/Pfalz angefordert wurde, per Post zugestellt. Dann sollten ihr Grundbuchauszug aus Quirnbach/Pfalz bei Ihnen ankommen.
Wichtig hierbei ist jedoch, dass dem Grundbuchamt Quirnbach/Pfalz alle notwendigen Dokumente besitzt, damit das Amt die Berechtigung für die Auskunft aus dem Grundbuch prüfen kann. Sorgen Sie demnach bei der Beantragung des Grundbuchauszuges dafür, dass alle notwendigen Daten wie beispielsweise Flur, Flurstücksnummer, Gemarkung oder Blattnummer angeben sind.

Wozu wird ein Grundbuchauszug benötigt?

Bei dem Grundbuchauszug handelt es sich um einen rechtlichen Beweis über die Eigentumsverhältnisse einer Immobilie bzw. eines Grundstücks im Grundbuch. So kann man sich einen Einblick über die Verhältnisse des betreffenden Grundstücks verschaffen, einschließlich bestehender Lasten. Zum Beispiel Banken wollen sehr genau informiert sein, bevor sie eine Immobilie finanzieren.

Was ist die Gemarkung?

Im Grundbuch ist zusätzlich zum betreffenden Grundstück auch die Gemarkung aufgeführt. Der Begriff leitet sich aus der alten Bezeichnung für "Grenze" ab. Es handelt sich also um das Gebiet, in welchem das Grundstück sich befindet. So gesehen ist die Gemarkung ein Verband aus mehreren zusammenhängenden Grundstücken im Grundbuch.

Was ist das ein Flurstück?

Vereinfacht ausgedrückt handelt es sich beim Flurstück um den amtlich vermessenen Teil einer Fläche. Synonyme für das Flurstück sind die "Parzelle" oder die "Katasterparzelle". Im Liegenschaftskataster werden die vereinzelten Flurstücke durch klare Flurstückgrenzen untereinander abgegrenzt. Neben dem Grundbuch ist das Flurstück ein weiterer Nachweis für den persönlichen Besitz an Grund und Boden.

Grundbuchauszug kostenlos, gibt es das?

Ein Auszug aus dem Grundbuch ist grundsätzlich nicht kostenlos. Auf der anderen Seite ist ein Grundbuchauszug nicht teuer, ein nicht beglaubigter Auszug aus dem Grundbuch für den Eigentümer kostet nur 10 bis 15 EUR. Der beglaubigte Auszug aus dem Grundbuch ist mit etwa 15 bis 20 EUR etwas teurer.

Brauche ich einen beglaubigten oder unbeglaubigten Grundbuchauszug?

Nicht jede Amtsperson gibt sich mit der Kopie eines Auszugs aus dem Grundbuch zufrieden. Beispielsweise Banken fordern sehr oft einen beglaubigten Grundbuchauszug an.

Zuständigkeitsbereiche in Quirnbach/Pfalz

Die Zuständigkeit des Grundbuchamt ergibt sich aus der PLZ in sowie der Straße. Es kann sein, dass für eine Postleitzahl in unterschiedliche Grundbuchämter zuständig sind.

Um das zuständige Grundbuchamt zu finden, gehen Sie wie folgt vor:
  1. Suchen Sie Ihre Postleitzahl
  2. Schauen Sie ob die Straße der Immobilie in der Spalte "Straße" aufgeführt ist.
Postleitzahl Zuständiges Grundbuchamt Straße
66909 Amtsgericht Kusel Alle Straßen
Info: Sollte Ihre PLZ nicht aufgeführt sein, so kontaktieren Sie das lokale Bürgeramt oder nehmen Sie ein nahes Grundbuchamt.

Information zur Gemeinde Quirnbach/Pfalz

Hier finden Sie Informationen zu der Gemeindeverwaltung von Quirnbach/Pfalz. Sofern Sie weitere Anliegen besitzen, können Sie diese kontaktieren.

Gemeinde Quirnbach/ Pfalz
Adresse der Gemeindeverwaltung von Quirnbach/Pfalz Gemeindeverwaltung von Quirnbach/ Pfalz
Homburger Straße 3
66907 Glan-Münchweiler
Postanschrift der Gemeindeverwaltung von Quirnbach/Pfalz -
Fax der Gemeindeverwaltung 06383 921792
International: +49 6383 921792
International (E164): +496383921792
Telefon der Gemeindeverwaltung 06383 92170
International: +49 6383 92170
International (E164): +49638392170
E-Mail der Gemeindeverwaltung -
Offizielle Webseite der Gemeindeverwaltung http://www.quirnbach-pfalz.de
PLZ der Gemeinde 66909
Land Deutschland
Bundesland Rheinland-Pfalz
Kreis Landkreis Kusel
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