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Grundbuchamt München

Amtsgericht München

Dieses Angebot ist ein privatwirtschaftliches Verzeichnis aller Grundbuchämter und keine Behördenseite. Wenn Sie über uns einen Grundbuchauszug oder andere Unterlagen anfordern, so handeln wir allein in Ihrem Auftrag und nicht im Auftrag der Behörde, die Ihnen gesonderte Gebühren berechnen kann.

Hier finden Sie alle wichtigen Informationen bezüglich des Grundbuchamt in München. Die wichtigen Informationen die auf offiziellen Seiten verstreut sind, haben wir hier für Sie zusammengefasst. Beispielsweise Informationen zum Grundbuchauszug beantragen, Anschrift von Grundbuchämtern in München, Grundbuchant Antrag in München und mehr.

Grundbuchauszug Bestellen

Grundbuchauszug online beantrage für München

Benötigte Zeit: 5 Minuten
Die Beantragung erfolgt vollständig online. Das Formular verfügt über ausführliche Ausfüllhilfen. Sie benötigen keinen Drucker. Ihr Antrag wird an die für Ihr Objekt/Grundstück zuständige Stelle innerhalb Deutschlands versandt. Die Unterlagen erhalten Sie per Mail oder per Post. Bei Fragen steht Ihnen der Kundendienst per E-Mail zur Verfügung.
Folgende Dokumente sind verfügbar:
  • Grundbuchauszug
  • Liegenschaftskarte (bzw. Flurkarte/Katasterkarte)
  • Teilungserklärung
  • Altlastenverzeichnis
  • Baulastenverzeichnis
  • Erschließungsbescheinigung
  • Bebauungsplan

Beginnen Sie hier.

Benötigte Zeit: 5 Minuten
Die Beantragung erfolgt vollständig online. Das Formular verfügt über ausführliche Ausfüllhilfen. Sie benötigen keinen Drucker. Ihr Antrag wird an die für Ihr Objekt/Grundstück zuständige Stelle innerhalb Deutschlands versandt. Die Unterlagen erhalten Sie per Mail oder per Post. Bei Fragen steht Ihnen der Kundendienst per E-Mail zur Verfügung.

Grundbuchämter in München auf der Karte

Interaktive Karte aller Grundbuchämter in München

Zuständige Grundbuchämter in München

Anschrift und Kontakt für die zuständigen Ämter

Die Stadt München besitzt ein Grundbuchamt, über die Grundbuchanträge für Ihre Immobilie beantragt werden können. Möchten Sie ein Grundbuchauszug anfordern, so können Sie dies entweder bei dem entsprechenden Grundbuchamt (bzw. Amtsgericht) machen, oder direkt online.

Amtsgericht München

Anschrift
Pacellistraße 5
80333 München

Fax
+498955972042

Postanschrift
Infanteriestraße 5
Grundbuchamt 80797 München

Website

Anreise mit dem PKW: Routenplaner öffnen
Anreise mit der Bahn: Routenplaner öffnen

Öffnungszeiten

Mo - 08:30 - 15:00
Di - 08:30 - 15:00
Mi - 08:30 - 15:00
Do - 08:30 - 15:00
Fr - 08:30 - 12:00
Sa - Geschlossen
So - Geschlossen

Corona-Bestimmungen

Bitte beachten Sie bei Ihrem Besuch der Amtsgericht München die aktuellen Corona-Regeln.
  • - Bitte tragen Sie bei Ihrem Besuch eine medizinische Maske.
  • - Halten Sie zu jeder Zeit einen Mindestabstand von 1,50 Metern.

Fragen und Antworten

Was ist eigentlich das Grundbuch, was ist eine Gemarkung? Hier erfahren Sie die wichtigsten Fakten über das Grundbuch im Überblick.

Wer darf einen Grundbuchauszug in München anfordern?

Ein Grundbuchauszug aus München kann nicht einfach aus Neugierde angefordert werden, denn es handelt sich beim Grundbuch um kein "uneingeschränkt öffentliches" Register. Es muss beim Antragsteller ein "berechtigtes Interesse" am Grundstück bestehen. Dieses "berechtigte Interesse" liegt mitunter auch sehr im Ermessen des Beamten.

Ein berechtigtes Interesse liegt vor, wenn der Antragsteller
  • der Eigentümer bzw. Besitzer der Immobilie ist
  • der Erbe der betreffenden Immobilie ist
  • ein Gläubiger des Eigentümers ist
  • als Gläubiger eine Zwangsvollstreckung gegen dem Besitzer erwirken möchte
  • eine Vollmacht des Besitzers hat
  • sich auf die Pflicht zur Amtshilfe berufen kann (z.B. Notar)
In anderen Fällen kann ein berechtigtes Interesse vorliegen, dieses muss allerdings begründet werden.

Was ist das Grundbuch?

Das Grundbuch ist ein Verzeichnis, in dem alle Grundstücke mit deren Eigentümer in Deutschland eingetragen sind. Für jedes einzelne Grundstück gibt es ein Grundbuchblatt, in dem zusätzlich die mit dem Grundstück verbundenen Rechte und Belastungen eingetragen sind.

Was ist das Grundbuchamt?

Das Grundbuchamt ist der erste Ansprechpartner rund um das Grundstück bzw. Grundbuch. Hier werden die Grundbücher geführt und die Einträge vorgenommen.
Es ist eine Abteilung der Regierung, die für die Aufzeichnung aller registrierten Grundstücke im Land zuständig ist. Dazu gehören Informationen darüber, wem das Land gehört, wofür es genutzt wird und welche Änderungen seit der ersten Eintragung vorgenommen wurden. Das Grundbuchamt ist eine wichtige Quelle für jeden, der etwas über die Geschichte eines Grundstücks wissen möchte oder der eine Immobilie kaufen oder verkaufen will.

Was ist ein Grundbuchauszug?

Ein (amtlicher) Grundbuchauszug ist ein Ausdruck beziehungsweise Kopie des Grundbuchblattes. Ein Grundbuchauszug enthält Informationen über die Eigentumsverhältnisse des Grundstücks. Zudem enthält der Auszug Informationen, ob das Grundstück mit Hypotheken oder Grundschulden belastet ist. Ferner sind dort auch alle Rechte vermerkt, die mit dem Eigentum verbunden sind. Dies kann ein Vorkaufsrecht, Wohnrecht oder Nießbrauchrecht sein. Somit kann mit einem Grundbuchauszug, welcher vom Grundbuchamt ausgestellt wird, alle relevanten Informationen eingeholt über ein Grundstück eingeholt werden. Ein Grundbuchauszug wird bei der Immobilienfinanzierung, Immobilienkauf oder auch für die Grundsteuerreform benötigt.

Ein Grundbuchauszug enthält:
  • Informationen über die Eigentumsverhältnisse
  • Belastung des Grundstücks (Hypothek)
  • Weitere Informationen wie Nießbrauch, Vorkaufsrecht usw.

Grundbuchauszug wird benötigt für:
  • Immobilienkauf
  • Immobilienfinanzierung
  • Grundsteuerreform

Grundbuchauszug aus München beantragen, wie lange dauert das?

Der Grundbuchauszug aus München wird in der Regel innerhalb von 14 Tagen, nachdem er beim Grundbuchamt München angefordert wurde, per Post zugestellt. Dann sollten ihr Grundbuchauszug aus München bei Ihnen ankommen.
Wichtig hierbei ist jedoch, dass dem Grundbuchamt München alle notwendigen Dokumente besitzt, damit das Amt die Berechtigung für die Auskunft aus dem Grundbuch prüfen kann. Sorgen Sie demnach bei der Beantragung des Grundbuchauszuges dafür, dass alle notwendigen Daten wie beispielsweise Flur, Flurstücksnummer, Gemarkung oder Blattnummer angeben sind.

Wozu wird ein Grundbuchauszug benötigt?

Bei dem Grundbuchauszug handelt es sich um einen rechtlichen Beweis über die Eigentumsverhältnisse einer Immobilie bzw. eines Grundstücks im Grundbuch. So kann man sich einen Einblick über die Verhältnisse des betreffenden Grundstücks verschaffen, einschließlich bestehender Lasten. Zum Beispiel Banken wollen sehr genau informiert sein, bevor sie eine Immobilie finanzieren.

Was ist die Gemarkung?

Im Grundbuch ist zusätzlich zum betreffenden Grundstück auch die Gemarkung aufgeführt. Der Begriff leitet sich aus der alten Bezeichnung für "Grenze" ab. Es handelt sich also um das Gebiet, in welchem das Grundstück sich befindet. So gesehen ist die Gemarkung ein Verband aus mehreren zusammenhängenden Grundstücken im Grundbuch.

Was ist das ein Flurstück?

Vereinfacht ausgedrückt handelt es sich beim Flurstück um den amtlich vermessenen Teil einer Fläche. Synonyme für das Flurstück sind die "Parzelle" oder die "Katasterparzelle". Im Liegenschaftskataster werden die vereinzelten Flurstücke durch klare Flurstückgrenzen untereinander abgegrenzt. Neben dem Grundbuch ist das Flurstück ein weiterer Nachweis für den persönlichen Besitz an Grund und Boden.

Grundbuchauszug kostenlos, gibt es das?

Ein Auszug aus dem Grundbuch ist grundsätzlich nicht kostenlos. Auf der anderen Seite ist ein Grundbuchauszug nicht teuer, ein nicht beglaubigter Auszug aus dem Grundbuch für den Eigentümer kostet nur 10 bis 15 EUR. Der beglaubigte Auszug aus dem Grundbuch ist mit etwa 15 bis 20 EUR etwas teurer.

Brauche ich einen beglaubigten oder unbeglaubigten Grundbuchauszug?

Nicht jede Amtsperson gibt sich mit der Kopie eines Auszugs aus dem Grundbuch zufrieden. Beispielsweise Banken fordern sehr oft einen beglaubigten Grundbuchauszug an.

Zuständigkeitsbereiche in München

Die Zuständigkeit des Grundbuchamt ergibt sich aus der PLZ in sowie der Straße. Es kann sein, dass für eine Postleitzahl in unterschiedliche Grundbuchämter zuständig sind.

Um das zuständige Grundbuchamt zu finden, gehen Sie wie folgt vor:
  1. Suchen Sie Ihre Postleitzahl
  2. Schauen Sie ob die Straße der Immobilie in der Spalte "Straße" aufgeführt ist.
Postleitzahl Zuständiges Grundbuchamt Straße
85540 Amtsgericht München Alle Straßen
80331 Amtsgericht München Alle Straßen
80333 Amtsgericht München Alle Straßen
80335 Amtsgericht München Alle Straßen
80336 Amtsgericht München Alle Straßen
80337 Amtsgericht München Alle Straßen
80339 Amtsgericht München Alle Straßen
80469 Amtsgericht München Alle Straßen
80538 Amtsgericht München Alle Straßen
80539 Amtsgericht München Alle Straßen
80634 Amtsgericht München Alle Straßen
80636 Amtsgericht München Alle Straßen
80637 Amtsgericht München Alle Straßen
80638 Amtsgericht München Alle Straßen
80639 Amtsgericht München Alle Straßen
80686 Amtsgericht München Alle Straßen
80687 Amtsgericht München Alle Straßen
80689 Amtsgericht München Alle Straßen
80796 Amtsgericht München Alle Straßen
80797 Amtsgericht München Alle Straßen
80798 Amtsgericht München Alle Straßen
80799 Amtsgericht München Alle Straßen
80801 Amtsgericht München Alle Straßen
80802 Amtsgericht München Alle Straßen
80803 Amtsgericht München Alle Straßen
80804 Amtsgericht München Alle Straßen
80805 Amtsgericht München Alle Straßen
80807 Amtsgericht München Alle Straßen
80809 Amtsgericht München Alle Straßen
80933 Amtsgericht München Alle Straßen
80935 Amtsgericht München Alle Straßen
80937 Amtsgericht München Alle Straßen
80939 Amtsgericht München Alle Straßen
80992 Amtsgericht München Alle Straßen
80993 Amtsgericht München Alle Straßen
80995 Amtsgericht München Alle Straßen
80997 Amtsgericht München Alle Straßen
80999 Amtsgericht München Alle Straßen
81241 Amtsgericht München Alle Straßen
81243 Amtsgericht München Alle Straßen
81245 Amtsgericht München Alle Straßen
81247 Amtsgericht München Alle Straßen
81249 Amtsgericht München Alle Straßen
81369 Amtsgericht München Alle Straßen
81371 Amtsgericht München Alle Straßen
81373 Amtsgericht München Alle Straßen
81375 Amtsgericht München Alle Straßen
81377 Amtsgericht München Alle Straßen
81379 Amtsgericht München Alle Straßen
81475 Amtsgericht München Alle Straßen
81476 Amtsgericht München Alle Straßen
81477 Amtsgericht München Alle Straßen
81479 Amtsgericht München Alle Straßen
81539 Amtsgericht München Alle Straßen
81541 Amtsgericht München Alle Straßen
81543 Amtsgericht München Alle Straßen
81545 Amtsgericht München Alle Straßen
81547 Amtsgericht München Alle Straßen
81549 Amtsgericht München Alle Straßen
81667 Amtsgericht München Alle Straßen
81669 Amtsgericht München Alle Straßen
81671 Amtsgericht München Alle Straßen
81673 Amtsgericht München Alle Straßen
81675 Amtsgericht München Alle Straßen
81677 Amtsgericht München Alle Straßen
81679 Amtsgericht München Alle Straßen
81735 Amtsgericht München Alle Straßen
81737 Amtsgericht München Alle Straßen
81739 Amtsgericht München Alle Straßen
81825 Amtsgericht München Alle Straßen
81827 Amtsgericht München Alle Straßen
81829 Amtsgericht München Alle Straßen
81925 Amtsgericht München Alle Straßen
81927 Amtsgericht München Alle Straßen
81929 Amtsgericht München Alle Straßen
Info: Sollte Ihre PLZ nicht aufgeführt sein, so kontaktieren Sie das lokale Bürgeramt oder nehmen Sie ein nahes Grundbuchamt.

Information zur Gemeinde München

Hier finden Sie Informationen zu der Gemeindeverwaltung von München. Sofern Sie weitere Anliegen besitzen, können Sie diese kontaktieren.

Gemeinde München
Adresse der Gemeindeverwaltung von München Gemeindeverwaltung von München
Postfach
80313 München
Postanschrift der Gemeindeverwaltung von München -
Fax der Gemeindeverwaltung 089 23326458
International: +49 89 23326458
International (E164): +498923326458
Telefon der Gemeindeverwaltung 089 23300
International: +49 89 23300
International (E164): +498923300
E-Mail der Gemeindeverwaltung rathaus@muenchen.de
Offizielle Webseite der Gemeindeverwaltung http://www.muenchen.de
PLZ der Gemeinde 80331
Land Deutschland
Bundesland Bayern
Kreis Kreisfreie Stadt
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