Bild der Stadt Schloß Holte-Stukenbrock

Grundbuchamt Schloß Holte-Stukenbrock

Amtsgericht Schloß Holte-Stukenbrock | Kreis Gütersloh

Dieses Angebot ist ein privatwirtschaftliches Verzeichnis aller Grundbuchämter und keine Behördenseite. Wenn Sie über uns einen Grundbuchauszug oder andere Unterlagen anfordern, so handeln wir allein in Ihrem Auftrag und nicht im Auftrag der Behörde, die Ihnen gesonderte Gebühren berechnen kann.

Hier finden Sie alle wichtigen Informationen bezüglich des Grundbuchamt in Schloß Holte-Stukenbrock. Die wichtigen Informationen die auf offiziellen Seiten verstreut sind, haben wir hier für Sie zusammengefasst. Beispielsweise Informationen zum Grundbuchauszug beantragen, Anschrift von Grundbuchämtern in Schloß Holte-Stukenbrock, Grundbuchant Antrag in Schloß Holte-Stukenbrock und mehr.

Grundbuchauszug Bestellen

Grundbuchauszug online beantrage für Schloß Holte-Stukenbrock

Benötigte Zeit: 5 Minuten
Die Beantragung erfolgt vollständig online. Das Formular verfügt über ausführliche Ausfüllhilfen. Sie benötigen keinen Drucker. Ihr Antrag wird an die für Ihr Objekt/Grundstück zuständige Stelle innerhalb Deutschlands versandt. Die Unterlagen erhalten Sie per Mail oder per Post. Bei Fragen steht Ihnen der Kundendienst per E-Mail zur Verfügung.
Folgende Dokumente sind verfügbar:
  • Grundbuchauszug
  • Liegenschaftskarte (bzw. Flurkarte/Katasterkarte)
  • Teilungserklärung
  • Altlastenverzeichnis
  • Baulastenverzeichnis
  • Erschließungsbescheinigung
  • Bebauungsplan

Beginnen Sie hier.

Benötigte Zeit: 5 Minuten
Die Beantragung erfolgt vollständig online. Das Formular verfügt über ausführliche Ausfüllhilfen. Sie benötigen keinen Drucker. Ihr Antrag wird an die für Ihr Objekt/Grundstück zuständige Stelle innerhalb Deutschlands versandt. Die Unterlagen erhalten Sie per Mail oder per Post. Bei Fragen steht Ihnen der Kundendienst per E-Mail zur Verfügung.

Grundbuchämter in Schloß Holte-Stukenbrock auf der Karte

Interaktive Karte aller Grundbuchämter in Schloß Holte-Stukenbrock

Zuständige Grundbuchämter in Schloß Holte-Stukenbrock

Anschrift und Kontakt für die zuständigen Ämter

Die Stadt Schloß Holte-Stukenbrock besitzt ein Grundbuchamt, über die Grundbuchanträge für Ihre Immobilie beantragt werden können. Möchten Sie ein Grundbuchauszug anfordern, so können Sie dies entweder bei dem entsprechenden Grundbuchamt (bzw. Amtsgericht) machen, oder direkt online.

Amtsgericht Bielefeld

Anschrift
Gerichtstraße 6
33602 Bielefeld

Telefon
0521 549-0

Fax
0521 549-2538

Website

Anreise mit dem PKW: Routenplaner öffnen
Anreise mit der Bahn: Routenplaner öffnen

Öffnungszeiten

Mo - 08:00 - 12:00
Di - 08:00 - 12:00
14:00 - 15:00
Mi - 08:00 - 12:00
Do - 08:00 - 12:00
Fr - 08:00 - 12:00
Sa - Geschlossen
So - Geschlossen

Corona-Bestimmungen

Bitte beachten Sie bei Ihrem Besuch der Amtsgericht Schloß Holte-Stukenbrock die aktuellen Corona-Regeln.
  • - Bitte tragen Sie bei Ihrem Besuch eine medizinische Maske.
  • - Halten Sie zu jeder Zeit einen Mindestabstand von 1,50 Metern.

Fragen und Antworten

Was ist eigentlich das Grundbuch, was ist eine Gemarkung? Hier erfahren Sie die wichtigsten Fakten über das Grundbuch im Überblick.

Wer darf einen Grundbuchauszug in Schloß Holte-Stukenbrock anfordern?

Ein Grundbuchauszug aus Schloß Holte-Stukenbrock kann nicht einfach aus Neugierde angefordert werden, denn es handelt sich beim Grundbuch um kein "uneingeschränkt öffentliches" Register. Es muss beim Antragsteller ein "berechtigtes Interesse" am Grundstück bestehen. Dieses "berechtigte Interesse" liegt mitunter auch sehr im Ermessen des Beamten.

Ein berechtigtes Interesse liegt vor, wenn der Antragsteller
  • der Eigentümer bzw. Besitzer der Immobilie ist
  • der Erbe der betreffenden Immobilie ist
  • ein Gläubiger des Eigentümers ist
  • als Gläubiger eine Zwangsvollstreckung gegen dem Besitzer erwirken möchte
  • eine Vollmacht des Besitzers hat
  • sich auf die Pflicht zur Amtshilfe berufen kann (z.B. Notar)
In anderen Fällen kann ein berechtigtes Interesse vorliegen, dieses muss allerdings begründet werden.

Was ist das Grundbuch?

Das Grundbuch ist ein Verzeichnis, in dem alle Grundstücke mit deren Eigentümer in Deutschland eingetragen sind. Für jedes einzelne Grundstück gibt es ein Grundbuchblatt, in dem zusätzlich die mit dem Grundstück verbundenen Rechte und Belastungen eingetragen sind.

Was ist das Grundbuchamt?

Das Grundbuchamt ist der erste Ansprechpartner rund um das Grundstück bzw. Grundbuch. Hier werden die Grundbücher geführt und die Einträge vorgenommen.
Es ist eine Abteilung der Regierung, die für die Aufzeichnung aller registrierten Grundstücke im Land zuständig ist. Dazu gehören Informationen darüber, wem das Land gehört, wofür es genutzt wird und welche Änderungen seit der ersten Eintragung vorgenommen wurden. Das Grundbuchamt ist eine wichtige Quelle für jeden, der etwas über die Geschichte eines Grundstücks wissen möchte oder der eine Immobilie kaufen oder verkaufen will.

Was ist ein Grundbuchauszug?

Ein (amtlicher) Grundbuchauszug ist ein Ausdruck beziehungsweise Kopie des Grundbuchblattes. Ein Grundbuchauszug enthält Informationen über die Eigentumsverhältnisse des Grundstücks. Zudem enthält der Auszug Informationen, ob das Grundstück mit Hypotheken oder Grundschulden belastet ist. Ferner sind dort auch alle Rechte vermerkt, die mit dem Eigentum verbunden sind. Dies kann ein Vorkaufsrecht, Wohnrecht oder Nießbrauchrecht sein. Somit kann mit einem Grundbuchauszug, welcher vom Grundbuchamt ausgestellt wird, alle relevanten Informationen eingeholt über ein Grundstück eingeholt werden. Ein Grundbuchauszug wird bei der Immobilienfinanzierung, Immobilienkauf oder auch für die Grundsteuerreform benötigt.

Ein Grundbuchauszug enthält:
  • Informationen über die Eigentumsverhältnisse
  • Belastung des Grundstücks (Hypothek)
  • Weitere Informationen wie Nießbrauch, Vorkaufsrecht usw.

Grundbuchauszug wird benötigt für:
  • Immobilienkauf
  • Immobilienfinanzierung
  • Grundsteuerreform

Grundbuchauszug aus Schloß Holte-Stukenbrock beantragen, wie lange dauert das?

Der Grundbuchauszug aus Schloß Holte-Stukenbrock wird in der Regel innerhalb von 14 Tagen, nachdem er beim Grundbuchamt Schloß Holte-Stukenbrock angefordert wurde, per Post zugestellt. Dann sollten ihr Grundbuchauszug aus Schloß Holte-Stukenbrock bei Ihnen ankommen.
Wichtig hierbei ist jedoch, dass dem Grundbuchamt Schloß Holte-Stukenbrock alle notwendigen Dokumente besitzt, damit das Amt die Berechtigung für die Auskunft aus dem Grundbuch prüfen kann. Sorgen Sie demnach bei der Beantragung des Grundbuchauszuges dafür, dass alle notwendigen Daten wie beispielsweise Flur, Flurstücksnummer, Gemarkung oder Blattnummer angeben sind.

Wozu wird ein Grundbuchauszug benötigt?

Bei dem Grundbuchauszug handelt es sich um einen rechtlichen Beweis über die Eigentumsverhältnisse einer Immobilie bzw. eines Grundstücks im Grundbuch. So kann man sich einen Einblick über die Verhältnisse des betreffenden Grundstücks verschaffen, einschließlich bestehender Lasten. Zum Beispiel Banken wollen sehr genau informiert sein, bevor sie eine Immobilie finanzieren.

Was ist die Gemarkung?

Im Grundbuch ist zusätzlich zum betreffenden Grundstück auch die Gemarkung aufgeführt. Der Begriff leitet sich aus der alten Bezeichnung für "Grenze" ab. Es handelt sich also um das Gebiet, in welchem das Grundstück sich befindet. So gesehen ist die Gemarkung ein Verband aus mehreren zusammenhängenden Grundstücken im Grundbuch.

Was ist das ein Flurstück?

Vereinfacht ausgedrückt handelt es sich beim Flurstück um den amtlich vermessenen Teil einer Fläche. Synonyme für das Flurstück sind die "Parzelle" oder die "Katasterparzelle". Im Liegenschaftskataster werden die vereinzelten Flurstücke durch klare Flurstückgrenzen untereinander abgegrenzt. Neben dem Grundbuch ist das Flurstück ein weiterer Nachweis für den persönlichen Besitz an Grund und Boden.

Grundbuchauszug kostenlos, gibt es das?

Ein Auszug aus dem Grundbuch ist grundsätzlich nicht kostenlos. Auf der anderen Seite ist ein Grundbuchauszug nicht teuer, ein nicht beglaubigter Auszug aus dem Grundbuch für den Eigentümer kostet nur 10 bis 15 EUR. Der beglaubigte Auszug aus dem Grundbuch ist mit etwa 15 bis 20 EUR etwas teurer.

Brauche ich einen beglaubigten oder unbeglaubigten Grundbuchauszug?

Nicht jede Amtsperson gibt sich mit der Kopie eines Auszugs aus dem Grundbuch zufrieden. Beispielsweise Banken fordern sehr oft einen beglaubigten Grundbuchauszug an.

Zuständigkeitsbereiche in Schloß Holte-Stukenbrock

Die Zuständigkeit des Grundbuchamt ergibt sich aus der PLZ in sowie der Straße. Es kann sein, dass für eine Postleitzahl in unterschiedliche Grundbuchämter zuständig sind.

Um das zuständige Grundbuchamt zu finden, gehen Sie wie folgt vor:
  1. Suchen Sie Ihre Postleitzahl
  2. Schauen Sie ob die Straße der Immobilie in der Spalte "Straße" aufgeführt ist.
Postleitzahl Zuständiges Grundbuchamt Straße
33758 Amtsgericht Bielefeld Alle Straßen
Info: Sollte Ihre PLZ nicht aufgeführt sein, so kontaktieren Sie das lokale Bürgeramt oder nehmen Sie ein nahes Grundbuchamt.

Information zur Gemeinde Schloß Holte-Stukenbrock

Hier finden Sie Informationen zu der Gemeindeverwaltung von Schloß Holte-Stukenbrock. Sofern Sie weitere Anliegen besitzen, können Sie diese kontaktieren.

Gemeinde Schloß Holte-Stukenbrock
Adresse der Gemeindeverwaltung von Schloß Holte-Stukenbrock Gemeindeverwaltung von Schloß Holte-Stukenbrock
Rathausstraße 2
33758 Schloß Holte-Stukenbrock
Postanschrift der Gemeindeverwaltung von Schloß Holte-Stukenbrock -
Fax der Gemeindeverwaltung 05207 8905541
International: +49 5207 8905541
International (E164): +4952078905541
Telefon der Gemeindeverwaltung 05207 89050
International: +49 5207 89050
International (E164): +49520789050
E-Mail der Gemeindeverwaltung schlossholte-stukenbrock@gt-net.de
Offizielle Webseite der Gemeindeverwaltung http://www.schloss-holte-stukenbrock.de
PLZ der Gemeinde 33758
Land Deutschland
Bundesland Nordrhein-Westfalen
Kreis Kreis Gütersloh
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