Der Kauf einer Immobilie ist für viele ein einmaliges Erlebnis. Aus diesem Grund ist eine bestmögliche Vorbereitung auf die Transaktion entscheidend. Da im Regelfall ein hoher finanzieller Aufwand im Zusammenhang mit dem Kauf einer Immobilie entsteht, ist eine tiefgründige Analyse verschiedener Faktoren wichtig.
Ein entscheidender Aspekt ist dabei der Einblick in das Grundbuch. In dem folgenden Artikel beantworten wir verschiedene Fragen rund um das Thema Immobilien in Verbindung mit dem Grundbuch. Dabei geht es unter anderem um Fragen wie zum Beispiel:
  • Wo beantragt man einen Grundbuchauszug an?
  • Was braucht man, um einen Grundbuchauszug zu erhalten?
  • Wann bekommt man den Grundbuchauszug nach Kauf?

Warum ist bei einem Hauskauf der Grundbuchauszug so wichtig?

Bei dem Grundbuch handelt es sich um das öffentliche Register von Grundstücken um Immobilien. Darin enthalten sind neben den Eigentumsverhältnissen zudem alle mit dem Grundstück in Verbindung stehenden Rechte und Lasten. Dahingehend sind in dem Grundbuch unter anderem Wegerechte, Leitungsrechte, bestehende Hypotheken oder andere Schuldverhältnisse enthalten. Um im Rahmen eines Hauskaufs einen aktuellen Grundbuchauszug einzuholen, kann dieser direkt online bei uns gestellt werden.
Für den Käufer ist der Grundbuchauszug bei einem Hauskauf so wichtig, da in dem Register wesentliche Informationen enthalten sind. Ist das Grundstück bzw. Haus im Grundbuch tatsächlich lastenfrei, wie der Verkäufer es angegeben hat? Gibt es noch weitere Eigentümer, welche bei dem Hauskauf mit einbezogen werden müssen? Wie groß ist das Flurstück tatsächlich entsprechend dem amtlichen Nachweis? Diese und viele weitere Fragen lassen sich mit einem Grundbuchauszug vor dem Hauskauf beantworten.

Was kann man im Grundbuch eintragen?

Das Grundbuch ist in die Aufschrift, das Bestandsverzeichnis und drei Abteilungen unterteilt. Die Aufschrift bildet das Deckblatt des Grundbuches. Im Bestandsverzeichnis werden das Flurstück und die laufende Nummer zur eindeutigen Identifizierung eingetragen.
In der ersten Abteilung sind die Eigentümer dargestellt. Hier können ein neuer Eigentümer oder auch Erbbauberechtige eingetragen werden.
In der zweiten Abteilung sind die Beschränkungen wie Wegerechte, Nutzungsrechte oder Nießbrauchsrechte für das Grundstück hinterlegt. Wenn für den Nachbarn ein Überfahrtsrecht eingetragen werden soll, ist dies in der zweiten Abteilung an der richtigen Stelle.
Die dritte Abteilung beinhaltet Hypotheken oder Grundschulden. Kommt es zu einer Nachfinanzierung für die Immobilie, werden in dieser Abteilung die neuen Konditionen eingetragen, wenn eine neue Hypothek aufgenommen wird.

Welche Informationen bietet der Grundbuchauszug vor dem Hauskauf weiterhin?

Das Grundbuch beantwortet die Frage, wer Eigentümer der Immobilie ist. Gibt es zum Bespiel eine Erbengemeinschaft oder gehört die Immobilie einer juristischen Person? Die Immobilie kann unter anderem auch mehreren Personen zu gleichen Anteilen gehören, sodass man sich mit allen Eigentümern laut Grundbuchauszug einigen muss.
Mit dem Einblick in das Grundbuch vor dem Hauskauf kann zudem überprüft werden, ob eine andere Person ein Nießbrauchsrecht oder ein anderes Wohnrecht genießt. Vor einem Hauskauf ist ein Grundbuchauszug auch deshalb sehr wichtig, da die tatsächlichen rechtlichen Gegebenheiten nicht zwangsläufig durch den Verkäufer kommuniziert werden müssen. Mit einem Auszug dem Grundbuch von dem Hauskauf können viele wichtige Parameter geprüft werden. Weiterhin lässt sich mit dem Grundbuchauszug beim Hauskauf verbindlich und schnell feststellen, ob ein Vorkaufsrecht besteht oder ein anderer Interessent bereits eine Auflassungsvormerkung im Grundbuch fixiert hat.

Wie komme ich an einen aktuellen Grundbuchauszug?

Der aktuelle Grundbuchauszug vor dem Hauskauf kann bei dem zuständigen Grundbuchamt beantragt werden. Über die Grundbuchauszug Online Suche kann das zuständige Grundbuchamt gefunden werden. Bei einigen Grundbuchämtern können die bequem einen Onlineantrag für die Beantragung eines Grundbuchauszuges nutzen. Alternativ können Sie persönlich vorstellig werden und direkt Vorort einen Grundbuchauszug beantragen.

Wer kann das Grundbuch einsehen?

In das Grundbuch darf jeder mit einem berechtigten Interesse Einsicht nehmen. Das berechtigte Interesse muss dabei nachgewiesen werden, sodass ein schriftlicher Nachweis für Privatpersonen erforderlich ist. Grundsätzlich ist eine Einsichtnahme in das Grundbuch für die Eigentümerin oder den Eigentümer gegeben. Analog dazu können ebenfalls eingetragene Rechteinhaber einen Einblick in das Grundnehmen. Dies sind zum Beispiel Erben. Handelt es sich um Scheidung ist es für den Ex-Partner im Zusammenhang der Berechnung von Zugewinnausgleichsansprüchen ebenfalls erlaubt, in das Grundbuch Einblick zu nehmen.
Die Frage, wer darf in das Grundbuch einsehen, kann zudem mit den Personen aus den Berufsgruppen der Notare, Gerichte, Behörden, Darlehensgeber und den Eigentümern der Nachbargrundstücke beantwortet werden.
Ist vor dem Kauf einer Immobilie der Grundbuchauszug durch den Kaufinteressenten gewünscht, kann das berechtigte Interesse mit einer Vollmacht des Eigentümers nachgewiesen werden. Alternativ kann der Grundbuchauszug auch mit einer schriftlichen Berechtigung durch den Notar eingeholt und an den Kaufinteressenten weitergeleitet werden.

Wie viel kostet ein Grundbuchauszug?

Der Auszug aus dem Grundbuch vor dem Hauskauf ist grundsätzlich kostenfrei. Für den Einblick selbst entstehen keine Kosten. Bei der Ausfertigung von Kopien verlangen die Ämter im Regelfall Gebühren in Höhe von 10 Euro. Für einen beglaubigten Abzug muss man mit 20 -40 Euro kalkulieren.

Wann ist man bei dem Hauskauf Besitzer?

Der Grundbuchauszug bei dem Hauskauf gibt eine gute Übersicht, wann man Besitzer und Eigentümer des Hauses ist. Bei einem Hauskauf ist ein aktueller Grundbuchauszug immer wichtig, um einen Einblick auf die Änderungen zu haben. Bei den Kaufvertragsverhandlungen und im Zuge der ersten Gespräche verbleiben in Abteilung I des Grundbuches die Eigentümer des Grundbuches. Als Kaufinteressent wird man im Grundbuchauszug bei einem Hauskauf nicht erwähnt. Kommt es zu einer Einigung mit der Verkäuferseite wird der Verkauf durch einen Kaufvertrag und die Unterzeichnung bei einem Notar finalisiert. In diesem Kaufvertrag werden üblicherweise Regelungen für den Besitzwechsel getroffen. Da die Regelungen, wie zum Beispiel die Abfrage weiterer Ämter oder die Freistellung von Lasten im Grundbuch, oftmals mehrere Monate Zeit in Anspruch nehmen, wird im Grundbuchauszug eine Auflassungsvormerkung hinterlegt. Somit kann man als Käufer sicher sein, dass kein weiterer Kaufinteressent einen Anspruch auf das betreffende Grundstück anmelden kann und der Verkäufer zu einem höheren Preis an einen Dritten verkauft. Der Grundbuchauszug vor einem Hauskauf und während der gesamten Abwicklung spielt eine große Rolle, da dieses Register immer maßgeblich für die Eigentumsverhältnisse ist. Nach dem Eintrag der Auflassungsvormerkung werden die im Kaufvertrag fixierten Modalitäten durch das Notariat vollzogen und der Kaufpreis wird nach Erfüllung der Anforderungen fällig gestellt. Oftmals ist am Monatsersten nach der Kaufpreisfälligstellung der Besitzwechsel per Kaufvertrag fixiert. Je nach Vereinbarungen zwischen Käufer und Verkäufer kann der Besitzwechsel ebenfalls zu einem festen Termin ohne eine Kopplung an die genannten Anforderungen fixiert werden. Mit dem Besitzwechsel gemäß der kaufvertraglichen Vereinbarungen ist man Besitzer des Hauses. Ab diesem Zeitpunkt kann man das Haus nutzen und bei einem vermieteten Haus über die Mieterlöse verfügen.

Wann ist man bei dem Hauskauf Eigentümer?

Die Umtragung der Eigentumsverhältnisse im Grundbuch werden in der Folge durch das Grundbuchamt vollzogen. Nach dem Eintritt sämtlicher Vereinbarungen wird die Eigentumsumschreibung bearbeitet. Die Frist kann je nach Grundbuchamt variieren und bis zu zwölf Monate dauern. Wenn nur wenige Fälle im Grundbuchamt zu bearbeiten sind, kann die Umschreibung auch in wenigen Wochen vollständig realisiert sein. Im Rahmen der Eigentumsumschreibung wird im Grundbuchauszug dann die Auflassungsvormerkung gelöscht und man ist in Abteilung I als Eigentümer eingetragen.
Bei einem Hauskauf wird der Grundbuchauszug automatisch durch das Notariat auf Basis des Kaufvertrages angepasst.

Wie lange dauert es vom Kauf bis zum Grundbucheintrag?

Die Frage der Dauer kann nicht pauschal beantwortet werden. Je nachdem, ob der Hauskauf aus Eigenmitteln oder mithilfe einer Finanzierung bezahlt wird kann der Kauf bis zum Grundbucheintrag innerhalb von wenigen Wochen oder mehreren Monaten realisiert werden. Die Dauer des Grundbucheintrages nach dem Hauskauf ist zudem maßgeblich von dem Bearbeitungsaufkommen und den erforderlichen Löschungen im Grundbuch abhängig.

Wann bekommt man einen Grundbuchauszug nach dem Hauskauf?

Den Grundbuchauszug nach dem Hauskauf bekommt man je nach Grundbuchamt innerhalb von wenigen Wochen. In Hochzeiten kann es auch passieren, dass die Erstellung des Grundbuchauszuges nach dem Hauskauf mehrere Wochen dauert. Der Grundbuchauszug nach dem Hauskauf wird automatisch an den neuen Eigentümer verschickt. In dieser Konstellation gibt es einige Bundesländer, wo der Versand komplett automatisch erfolgt. In anderen Bundesländern erfolgt lediglich der automatisierte Versand einer Eintragungsnachricht. Der Grundbuchauszug nach dem Hauskauf selbst wird erst auf Antrag übermittelt mit den Bearbeitungsgebühren zwischen 10 Euro bis 20 Euro.

Wer hat alles einen Grundbuchauszug?

Im Zusammenhang eines Hauskaufes kann man sich die Frage stellen, wer alles einen Grundbuchauszug hat. Grundsätzlich kann jeder mit "berechtigtem Interesse" einen Antrag auf den Grundbuchauszug stellen. Gemäß Paragraf 12 der Grundbuchordnung ist mit einem entsprechenden Nachweis der Auszug an den Antragsteller zu übermitteln. Somit kann die Frage nicht konkret beantwortet werden. Die Verantwortung über die Erteilung der Grundbuchauszüge obliegt dem Grundbuchamt. Potenziell ist auch der Eigentümer nicht darüber informiert, wer alles einen Grundbuchauszug von seinem Grundstück hat.

Das Fazit - Benötige ich vor einem Hauskauf einen Grundbuchauszug?

Einen Grundbuchauszug anfordern kann vielfach bequem Online erledigt werden. Mit dem Einblick in das Grundbuch vor einem Hauskauf kann man sich sicher sein, dass sich bei dem Kauf des Hauses keine rechtlichen Überraschungen ergeben. Auch kann verifiziert werden, dass das Haus bereits einem anderen Interessenten verbindlich versprochen wurde. Ergänzend dazu kann mit der Einsichtnahme in das Grundbuch vor dem Hauskauf geprüft werden, ob der Verkäufer auch der Eigentümer ist und ob es Wege- oder Leitungsrechte gibt, die den Wert des Grundstückes mindern.
Einen Einblick in das Grundbuch vor dem Hauskauf zu nehmen, hilft bei der Bewertung des Grundstückes sowie der Immobilie und kann vor bösen Überraschungen vorbeugen.