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Grundbuchauszug online beantragen

Online Grundbuchauszug beantragen

Ein Grundbuchauszug enthält alle Angaben über die Rechts- und Eigentumsverhältnisse Ihres Verkaufsobjekts. Nachfolgend erfahren Sie alle relevanten Informationen über die Beantragung von Grundbuchauszügen.

Um einen Grundbuchauszug beantragen zu können, verwenden Sie die Grundbuchamt suche oder nutzen Sie die folgende Suchmaske.

Grundbuchamt Suche

Grundbuchauszug in 3 Schritten beantragen

Um einen amtlichen Grundbuchauszug zu beantragen sind nur drei Schritte notwendig:

  1. Zuständiges Grundbuchamt finden: Benutzen Sie hierzu die Grundbuchamt Suche.
  2. Antrag ausfüllen: Füllen Sie den Grundbuchauszug Antrag aus
  3. Haben Sie Geduld: Nachdem Ihr Antrag gestellt wurde, bedarf es etwas Geduld.
    Ihr Antrag wird anschließend vom Amt bearbeitet und Sie erhalten Ihren Antrag postalisch oder per E-Mail.

Hinweis: Das war es auch schon, aber bedenken Sie bitte: Aktuell komm es aufgrund der Grundsteuerreform zu etwas längeren Bearbeitungszeiten. Also sollten Sie einen Grundbuchauszug für die Grundsteuerreform benötigen, so zögern Sie nicht zu lange. Planen Sie in jedem Falle etwas Puffer mit ein.


Was ist ein Grundbuchauszug?

Aus einem Grundbuchauszug gehen alle relevanten Informationen zu einem bestimmten Grundstück hervor. Hierzu zählen beispielsweise folgende Informationen:
  • aktueller Eigentümer
  • Besitzer der Immobilie
  • Bebauungsbeschränkungen
  • Wegerechte
  • Grundpfandrechte
  • Hypotheken

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein, um einen Grundbuchauszug zu beantragen?

Um an Ihren Grundbuchauszug zu kommen, können Sie einen Antrag stellen. Dieser Antrag kann entweder schriftlich, persönlich, aber auch online erfolgen. Eine telefonische Beantragung des Grundbuchauszuges ist nicht zulässig, da nach § 12 GBO nicht das berechtigte Interesse nachgeprüft werden kann. Wird der Grundbuchauszug persönlich beantragt, benötigen Sie Ihren Reisepass oder Personalausweis.
Eine bestimmte Schriftform ist nicht vorgeschrieben. Hierzu können Sie sich entweder ein entsprechendes Formular beim zuständigen Grundbuchamt aushändigen lassen oder Sie füllen das Formular auf unserer Webseite ganz bequem von zu Hause aus.
Auf dem Antrag sollte bestenfalls die Grundbuchblattstelle auftauchen. Ist Ihnen diese nicht bekannt, können Sie auch einfach eine genaue Lagebezeichnung oder die Flurnummer angeben.

Worin liegt der Unterschied zwischen beglaubigtem und unbeglaubigtem Grundbuchauszug?

Eine beglaubigte Ausfertigung wird auf jeden Fall erforderlich, sobald Sie eine Immobilie verkaufen möchte. Sogar Ihre Bank kann auf einen beglaubigten Grundbuchauszug bestehen, wenn es um die Beleihungsprüfung geht. Mit einer beglaubigten Variante des Grundbuchauszuges soll verhindert werden, dass es keine Fälschung ist.
Ein Beispiel, bei dem ein unbeglaubigter Grundbuchauszug ausreichend ist, wäre beispielsweise, wenn ein Mieter herausfinden möchte, ob sein Vermieter wirklich Eigentümer einer Immobilie ist.
Über die Kosten eines Grundbuchauszuges entscheidet das Gesetz. Ein unbeglaubigter Auszug kostet bisweilen 10 Euro, ein beglaubigter Auszug 20 Euro.

Wie erhalte ich meinen Grundbuchauszug?

Den Grundbuchauszug können Sie online beantragen oder beim zuständigen Amtsgericht (schriftlich oder mündlich). Entscheiden Sie sich für die Vor-Ort-Beantragung, müssen Sie sich ausweisen können. Nehmen Sie deshalb Ihren Personalausweis sowie eine Meldebescheinigung mit. Zudem müssen Sie bei einem schriftlichen Antrag die genauen Bezeichnungen Ihres Grundstückes kennen, wie zum Beispiel Blattnummer und Grundbuchbezirk. Manchmal reicht auch die Angabe der Straße und Hausnummer.
Einfacher geht die Beantragung des Grundbuchauszuges jedoch online über die jeweiligen Portale der verschiedenen Bundesländer.
Möchten Sie einen Grundbuchauszug beantragen, sind aber kein Eigentümer, müssen Sie ein berechtigtes Interesse vorweisen. Das kann beispielsweise ein Mietvertrag sein.

Was steht in einem Grundbuchauszug?

Zu unterscheiden gilt ein Grundbucheintrag zwischen den drei Abteilungen sowie dem Bestandsverzeichnis. Im Bestandsverzeichnis finden sich genauere Angaben zum Grundstück (Lage und Maße des Grundstücks). Diese Daten sind normalerweise auch im Kataster- oder Vermessungsamt hinterlegt.
Die drei Abteilungen führen folgende Inhalte:
  • Abteilung 1 Hier finden sich Angaben zu den Eigentümern. Sind mehrere Eigentümer eingetragen, so wird der jeweilige Anteil eines jeden Eigentümers in Prozent angegeben.
  • Abteilung 2 In dieser Abteilung sind sämtliche Beschränkungen des Grundstücks eingetragen. Das können Nutzungsrechte für andere sein, aber auch bauliche Einschränkungen.
  • Abteilung 3 Hier sind alle Grundschulden und Hypotheken eingetragen, die das Grundstück belasten.

Grundbuchauszug online beantragen

Selbstverständlich ist es Ihnen möglich, den Grundbuchauszug online zu beantragen. Dies können Sie ganz bequem über diese Webseite erledigen, indem Sie einfach mit der Auswahl Ihres Bundeslandes zu den zuständigen Grundbuchämtern gelangen.

Wie lange muss ich auf meinen Grundbuchauszug warten?

Diese Frage kann nicht einheitlich beantwortet werden, denn dabei kommt es ganz auf die Art der Antragstellung an. Beantragt der Notar über einen speziellen elektronischen Zugang einen Grundbuchauszug, kann es sein, dass dieser schon innerhalb weniger Minuten zur Verfügung steht. Fordern Sie ihn hingegen persönlich beim zuständigen Grundbuchamt an, kann mit einer Bearbeitungsdauer von zwei Wochen ausgegangen werden.

Wie komme ich zu meinem Grundbuchauszug?

Möchten Sie den Grundbuchauszug schriftlich beantragen, werden persönliche Angabe sowie Angaben zu dem Grundstück erforderlich. Bestenfalls geben Sie hierzu die Blattnummer sowie Grundbuchbezirk an. Ausreichend kann auch in einigen Fällen lediglich die Angabe der Straße mit Hausnummer sein. Mit all diesen Angaben fällt es dem Grundbuchamt leichter, den richtigen Auszug aus dem Bestandsverzeichnis zu finden.
Im Kaufvertrag über ein Grundstück finden Sie des Weiteren noch die Flurstücknummer sowie die Gemarkung, die Sie im Idealfall ebenfalls angeben können. Mit der Flurstücknummer wird ein vermessenes Stück Land bezeichnet, welches im Liegenschaftskataster eine eigene Nummer erhält. Sind mehrere Flurstücke oder gar verbundene Grundstücke vorhanden, spricht man von einer Gemarkung.
Zudem muss ein berechtigtes Interesse nachgewiesen werden, welches genauso für Eigentümer als auch für Käufer von Grundstücken beziehungsweise Immobilien gilt.

Hat jeder das Recht, einen Grundbuchauszug zu beantragen?

Nein, es handelt sich ja schließlich nicht um ein öffentliches Register, so dass jeder Beliebige sensible Daten zu einem Grundstück einsehen kann. Deshalb kann ein Grundbuchauszug nur beantragt werden, wenn auch ein berechtigtes Interesse vorliegt. Berechtigtes Interesse liegt vor, wenn
  • ein Grundstück vererbt wurde, welches nun angenommen werden soll.
  • Sie selbst der Eigentümer des Grundstücks sind.
  • Mieter sich absichern wollen, dass ihr Vermieter auch tatsächlich der Eigentümer der Immobilie ist.
  • Banken sichergehen wollen, ob sie einen Kredit vergeben können.
  • Sie planen, eine Immobilie käuflich zu erwerben.
  • Immobilien-Sachverständige für ihre Kunden einen Grundbuchauszug beantragen möchten.
  • Sie eine Vollmacht der berechtigten Person besitzen.
  • Sie am entsprechenden Grundstück beispielsweise ein Wegerecht haben.

Uneingeschränkte Einsicht in das Grundbuch besitzen übrigens Notare, Gerichte, öffentlich bestellte Vermessungsingenieure und Behörden.

Habe ich ein Anrecht auf einen Grundbuchauszug?

Sofern Sie Grundstückseigentümer sind, muss das Grundbuchamt Ihnen auch einen Grundbuchauszug aushändigen. Personen, die ein berechtigtes Interesse haben, haben das Recht auf einen unbeglaubigten Auszug.

Wie funktioniert der elektronische Grundbuchauszug?

Schon seit längerer Zeit haben die Grundbuchämter die Grundbücher elektronisch hinterlegt. Auf diese Datenbank dürfen jedoch nur Personen zugreifen, die ein berechtigtes Interesse haben, wie beispielsweise Behörden, Gerichte oder Notare. Auch Rechtsanwälte oder Banken können sich Zugang zum elektronischen Grundbuch verschaffen, aber nur dann, wenn sie in jedem Einzelfall ein konkretes Interesse nachweisen können. Im Fall einer Bank wäre dies zum Beispiel eine Zwangsversteigerung eines Grundstückes.
Die Daten sind immer an einer zentralen Stelle hinterlegt und die einzelnen Auszüge enthalten dieselben Daten, wie jene, die in Papierform versandt werden. Nötige Beurkundungen bei einem Verkauf von Immobilien können durch die Online-Beantragung des Grundbuchauszugs dann schneller von der Hand gehen. Allerdings wird für den elektronischen Zugang eine Einmalgebühr erhoben. Hinzu kommen noch die jeweiligen gesetzlichen Kosten eines Grundbuchauszugs bei den Amtsgerichten.

Gibt es Möglichkeiten, einen kostenlosen Grundbuchauszug zu beantragen?

Das geht leider nicht, denn die Gebühren für einen Grundbuchauszug sind gesetzlich im Gerichts- und Notarkostengesetz geregelt. Dies bedeutet, dass jeder Grundbuchauszug gleich viel kostet, egal, wo dieser beantragt wird.
Tipp Gibt es schon einen Grundbuchauszug, der nicht älter als drei Monate ist, kann dieser verwendet werden. Möchten Sie als Käufer einer Immobilie keinen neuen Grundbuchauszug beantragen, können Sie beispielsweise Ihren Verkäufer fragen, ob dieser noch einen aktuellen Grundbuchauszug hat. Wie gesagt darf dieser nicht älter als drei Monate sein, dann dürfen sie ihn auch benutzen. Alternativ können Sie auch nach einem Immobilienmakler suchen, der für Sie die Kosten übernimmt, damit er Sie als Kunden gewinnt.

Welche Möglichkeiten gibt es, einen Grundbuchauszug zu beantragen?

  1. Grundbuchauszug online beantragen Möchten Sie ganz bequem und indirekt Ihre Anfrage stellen, können Sie dazu einfach den Service auf dieser Webseite nutzen. Anhand der Postleitzahl wird das zuständige Amt ermittelt und schematisch alle erforderlichen Daten abgefragt. Ihr Antrag wird dann direkt dem zuständigen Grundbuchamt übermittelt.
  2. Persönlich beim Grundbuchamt den Grundbuchauszug beantragen Bei Ihrem zuständigen Grundbuchamt erhalten Sie ein Formular ausgehändigt, mit dem Sie Ihren Grundbuchauszug beantragen können. Diesen können Sie dann postalisch oder auch persönlich beim Amtsgericht abgeben. Denken Sie jedoch bei Letzterem daran, den Personalausweis mitzunehmen.
  3. Der Notar kann den Grundbuchauszug beantragen In aller Regel haben Notare einen elektronischen Zugang zu den Grundbuchämtern. Besonders für notarielle Beurkundungen ist dies äußerst wichtig, denn vor dem Abschluss von Immobiliengeschäften wird ein aktueller Grundbuchauszug benötigt. Haben Sie sowieso schon einen Notar für Ihre Belange beauftragt (zum Beispiel zur Erstellung eines Kaufvertragsentwurfs), ist es sinnvoll, diesen auch den Grundbuchauszug beantragen zu lassen. Haben Sie in früheren Zeiten schon einmal einen Notar beauftragt, können Sie den Auszug über ihn beantragen. Unüblich ist es eher, dies bei einem fremden Notar durchführen zu lassen.

Jetzt Ihren Grundbuchauszug online beantragen

Auf dieser Webseite können Sie einen ganz einfachen und bequemen Zugang zum zuständigen Grundbuchamt erhalten, ohne bei der Behörde vorstellig zu werden. So sparen Sie sich nicht nur den Weg zum Amt oder Post, sondern auch den Schriftverkehr mit verschiedenen Behörden. Sie werden Schritt-für-Schritt durchgeleitet, um den Grundbuchauszug online zu beantragen.

Grundbuchamt Suche

Grundbuchauszug in 3 Schritten beantragen

Um einen amtlichen Grundbuchauszug zu beantragen sind nur drei Schritte notwendig:

  1. Zuständiges Grundbuchamt finden: Benutzen Sie hierzu die Grundbuchamt Suche.
  2. Antrag ausfüllen: Füllen Sie den Grundbuchauszug Antrag aus
  3. Haben Sie Geduld: Nachdem Ihr Antrag gestellt wurde, bedarf es etwas Geduld.
    Ihr Antrag wird anschließend vom Amt bearbeitet und Sie erhalten Ihren Antrag postalisch oder per E-Mail.

Hinweis: Das war es auch schon, aber bedenken Sie bitte: Aktuell komm es aufgrund der Grundsteuerreform zu etwas längeren Bearbeitungszeiten. Also sollten Sie einen Grundbuchauszug für die Grundsteuerreform benötigen, so zögern Sie nicht zu lange. Planen Sie in jedem Falle etwas Puffer mit ein.

Quellen und Verweise::

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