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Online Grundbuchauszug wegen der Grundsteuerreform 2022

Alles relevanten über die neue Grundsteuerreform

Ab dem Jahr 2025 wird die Grundsteuer in Deutschland grundlegend reformiert. Doch bereits jetzt müssen Immobilieneigentümer handeln und so müssen diese bereits jetzt einen aktuellen Grundbuchauszug bestellen. Deshalb werden alle Grundstücke in Deutschland neu berechnet und bewertet. Die Finanzämter in Deutschland bereiten sich aktuell auf diese Reform vor und versenden erste Informationsschreiben über die Erklärungspflicht und die angedachte Reform. Dafür benötigen sie die Mithilfe von Eigentümern, denn viele Daten liegen aktuell noch nicht elektronisch vor. Hauseigentümer erhalten im Juni und Juli Post, in der die Steuernummer des Grundbesitzes aufgeführt ist. Die Reform wird durchgeführt, weil sich die Berechnungsgrundlagen seit 1934 (Ostdeutschland) beziehungsweise 1964 (Westdeutschland) enorm verändert haben. Für 2022,2023 und 2024 gelten noch die aktuellen Hebesätze und Modalitäten.

Warum gibt es eine Grundsteuerreform?

Die Grundsteuer wurde bislang anhand von Einheitswerten berechnet. In den alten Bundesländern stammen diese Werte aus dem Jahr 1964, in den neuen Bundesländern stammen die Werte sogar aus dem Jahr 1935. Seither hat sich der Wert von Grundstücken aber rasant verändert. Das Bundesverfassungsgericht hat daher die bisherige Berechnungsmethode für die Grundsteuer für verfassungswidrig erklärt und eine Neuregelung gefordert bis Ende 2019. Das Bundesmodell trat dann im Dezember 2019 in Kraft. Die einzelnen Bundesländer hatten zudem die Möglichkeit, eigene Regelungen für die neue Berechnung der Grundsteuer zu treffen. Davon haben Hamburg, Bayern, Baden-Württemberg, Hessen und Niedersachsen Gebrauch gemacht. Hier gelten andere Bemessungsgrundlagen, für die aber dennoch eine Erklärung abgegeben werden muss. Bundesweit wird jetzt der gesamte Grundbesitz durch die Finanzämter neu bewertet. Dafür werden neue Grundsteuermessbeträge festgesetzt. Außerdem möchte die Regierung der Spekulation mit Grundstücken entgegenwirken. Deshalb wird mit der Reform die Grundsteuer C neu angelegt, die vor allem für unbebaute Grundstücke erhoben wird.

Was ist die Grundsteuer überhaupt?

Bei der Grundsteuer handelt es sich um eine Objektsteuer, die für Eigentümer anfällt, die Grundbesitz haben. Das gilt also auch für Grundstücke, die nicht bebaut sind, sondern zum Beispiel der Forstwirtschaft oder Landwirtschaft dienen. Die Einnahmen fließen den Gemeinden und Städten in Deutschland zu. Diese können die Grundsteuer selbst festsetzen. Die Grundbuchreform setzt neue Werte ab dem 1. Januar 2025 fest. Die Grundsteuer ist unterteilt in Grundsteuer A und B sowie neu C. Unter A und B entfallen Forstwirtschaft und Landwirtschaft. Mit der Grundsteuer C können Gemeinden und Städten bestimmte Grundstücke höher besteuern, das gilt beispielsweise ab 2025 für unbebaute Grundstücke, die aber bebaut werden können. Damit will der Gesetzgeber auf vorhandenem Bauland eine Nachverdichtung erreichen und Baulücken schließen. Mit den Geldern unterhalten viele Gemeinden beispielsweise Schulen und Kindergärten, sanieren Straßen und Einrichtungen oder bauen neue Spielplätze. Ohne diese Steuern wäre die Infrastruktur in vielen Gemeinden wesentlich schlechter oder würde gar verfallen, denn auch der Betrieb dieser Einrichtungen verschlingt viel Geld.

Warum gibt es eine neue Grundsteuer C?

In vielen Städten gibt es inzwischen einen deutlichen Wohnungsmangel. Dementsprechend sind vorhandene Gebäude deutlich mehr wert. Einige Eigentümer behalten Grundstücke, um sie als Spekulationsobjekt irgendwann sehr teuer zu verkaufen. Manche Eigentümer kaufen Grundstücke auch einzig und allein aus diesem Grund. Sie wollen ihr Grundstück später teuer verkaufen. Das verhindert aber, dass dringend benötigte Wohnungen gebaut werden können. Die Grundsteuer C wurde neu errichtet, um dem entgegenzuwirken. Ab 2025 können Städte und Gemeinde baureife, aber nicht bebaute Grundstücke mit einem höheren Hebesatz besteuern. Die neue Grundsteuer C soll Spekulationen verteuern. Man hofft, dass tatsächlich Wohnraum entsteht. Fpr die notwendigen Daten kann man einfach einen Grundbuchauszug beantragen.

Warum benötige ich einen Grundbuchauszug mit der neuen Grundsteuerumstellung?

Grundbuchauszüge sind eines der wichtigsten Dokumente, wenn es um die Grundsteuer geht. Sie enthalten alle Informationen, die die Steuerprüfer benötigen, um den Wert des Grundstücks zu ermitteln. Der Auszug enthält die Größe und Lage des Grundstücks sowie alle Gebäude oder sonstigen Anlagen auf dem Grundstück. Grundbuchauszüge enthalten auch Informationen darüber, wem das Grundstück gehört und wie viel er dafür bezahlt hat. Diese Informationen sind für die Veranlagungsbeamten wichtig, wenn es darum geht, die Höhe der geschuldeten Grundsteuer zu ermitteln. Ohne einen Grundbuchauszug wäre es für die Veranlagungsbeamten sehr schwierig, den richtigen Steuerbetrag zu berechnen.
Um einen Grundbuchauszug für Ihre Stadt zu beantragen, nutzen Sie einfach die online Grundbuchamtamt-Suche.

Wird die neue Berechnung aufwändiger?

Künftig wird die Berechnung der Grundsteuern sogar etwas vereinfacht. Berücksichtigt werden künftig nur noch das Alter des Gebäudes, die Grundstücksfläche, der Bodenrichtwert, die Immobilienart sowie die Wohn- und Nutzfläche. Aktuell sind für die Berechnung der Grundsteuer noch 20 Faktoren notwendig. Problematisch ist, dass viele Daten der Finanzverwaltung noch nicht in elektronischer Form vorliegen. Deshalb müssen die Eigentümer ihre Daten neu abgeben. Wenn alle Daten digitalisiert sind, soll sich die Abgabe der Steuererklärung vereinfachen. Das heißt, Eigentümer müssen keine mehrfachen Erklärungen mehr abgeben. Auch Steuerbüros sollen auf diesem Weg entlastet werden.

Eigentümer müssen eine Erklärung abgeben

Um die neue Grundsteuer ab 2025 berechnen zu können, benötigen die Finanzämter Daten. Deshalb müssen alle Eigentümer ab dem 1. Juli 2022 eine Erklärung über ihren Grundbesitz abgeben. Für jedes Grundstück ist dabei eine separate Erklärung notwendig. Dafür haben sie bis zum 31. Oktober 2022 beim zuständigen Finanzamt Zeit. Die Erklärung muss elektronisch abgegeben werden über das Steuerportal ELSTER. Nur noch in Einzelfällen soll es möglich sein, die Steuererklärung über Papierformulare abzugeben. Die elektronische Abgabe vereinfacht den Prozess für Finanzämter enorm. Die bislang bekannten Daten sind veraltet, weil die letzte Bewertung mehrere Jahrzehnte zurückliegt. Dem Finanzamt liegen deshalb nicht alle Daten für die Berechnung vor. Auf Grundlage der Erklärung berechnet das Finanzamt alle Grundstücke. Die Abgabe muss auch dann erfolgen, wenn das Grundstück erst im Laufe des Jahres 2022 gekauft wird.

Für welche Grundstücke müssen Erklärungen abgegeben werden?

Für die Grundsteuerreform müssen Erklärungen für alle Grundstücke abgegeben werden. Dies gilt auch für unbebaute Grundstücke. Wer mehrere Grundstücke besitzt, muss für jedes Grundstück eine separate Feststellungserklärung abgegeben. Die Erklärung kann über Elster ab dem 1. Juli kostenfrei abgegeben werden. Dafür benötigt man ein Benutzerkonto, das man unproblematisch beantragen kann. Wer bereits ein ELSTER-Konto für die Einkommenssteuererklärung hat, benötigt kein neues Konto. Außerdem übernehmen Steuerberater diese Aufgabe für ihre Klienten. Aber Vorsicht: Die Steuernummer für Einkommen entspricht nicht der Steuernummer von Grundstücken. Die Steuernummer für Grundstücke übermittelt das Finanzamt im Juni und Juli 2022.

Welche Angaben muss ich bei bebauten Grundstücken machen?

Neben der Steuernummer des Grundstücks, das man vom Finanzamt erhält, muss man Angabe zur Lage des Grundstücks machen. Das heißt die Adresse, die Gemarkung, das Grundbuchblatt, das Flurstück und den Flurnamen. Diese findet man auch auf einem Grundbuchauszug, den man online bestellen kann oder beim Grundbuchamt beantragen kann Darüber hinaus sind Angaben zur Art des Grundstücks notwendig, also ob es ein Ein- oder Zweifamilienhaus ist oder ein Mietwohngrundstück. Auch der Bodenrichtwert zum 1. Januar 2022 muss angegeben werden. Die dazu notwendigen Bodenrichtwerte werden im Juli 2022 neu veröffentlicht. Das Finanzamt interessiert sich – sofern das Grundstück bebaut ist, auch für das Baujahr des Gebäudes. Für Gebäude, die vor 1949 errichtet wurden, ist keine Angabe notwendig zum Baujahr. Für die Erklärung müssen Wohn- und Nutzfläche angegeben werden sowie die Anzahl der Garagen- oder Tiefgaragenstellplätze. Carports beziehungsweise Parkplätze im Freien zählen nicht dazu. Am einfachsten ist es, die Daten vom aktuellen Grundbuchauszug zu nehmen. Dort befinden sich alle Informationen. Wer keinen Grundbuchauszug vorliegen hat, kann diesen einfach online bestellen oder beim Grundbuchamt der Gemeinde beantragen.

Welche Daten benötige ich bei gemischten und Nicht-Wohngrundstücken?

Auch für gemischte und unbebaute Grundstücke muss eine Erklärung abgegeben werden, für die man die Steuernummer benötigt. Wer bereits eine Steuernummer für den Grundbesitz vorliegen hat, findet sie auf dem Einheitswertbestand, also dem Schreiben des Finanzamtes. Auch hier müssen Lage, Adresse, Gemarkung, und Flurstück angegeben werden. Hinzu kommen Angaben zur Art des Grundstücks, also gemischte Grundstücke, Geschäftsgrundstücke, Teileigentum oder sonstiges bebautes Grundstück. Neben der Fläche muss auch der Bodenrichtwert angegeben werden. Außerdem muss die Gebäudeart, wenn das Grundstück bebaut ist, angegeben werden, also beispielsweise Lagergebäude, Büro oder Werkstatt. Neben der Bruttofläche fehlt dann noch das Baujahr. Auch diese Daten findet man auf dem Grundbuchauszug.

Aktuellen Grundbuchauszug bestellen

Eine schnelle Suche bei der Online Grundbuchamtsuche zum Beispiel reicht aus. Geben Sie einfach die Stadt in das Suchfeld ein und drücken Sie "Enter" Sie können dann das Büro auswählen, das für Ihre Stadt zuständig ist. In den meisten Fällen können Sie alle Ihre Dokumente bequem von zu Hause aus erhalten.

Grundbuchamt für Ihre Stadt finden

Ich habe ein Grundstück in einem anderen Bundesland, was ist zu beachten?

Wer ein Grundstück in einem anderen Bundesland als dem eigenen Wohnort besitzt, muss die Erklärung beim zuständigen Finanzamt abgeben, denn für Grundstücke in Hamburg, Hessen, Niedersachsen, Bayern und Berlin gelten andere Bewertungskriterien. Diese sind auf der jeweiligen Seite der Bundesländer aufgelistet beziehungsweise auf den Homepages der Finanzämter. Für jedes Grundstück muss eine eigene Erklärung abgegeben werden.

Muss ich nach der Grundsteuerreform künftig mehr Steuern bezahlen?

Bis jetzt lässt sich nicht sagen, wie sich die Grundbuchreform auf den Geldbeutel von Eigentümern konkret auswirkt. Die Hebesetze für das Jahr 2025 sind noch nicht bekannt, weshalb keine Berechnung erfolgen kann. Dafür müssen die Finanzämter zunächst die neuen Grundsteuermessbeträge festsetzen. Erst im Jahr 2024 werden Kommunen die neuen Hebesätze festlegen. Darüber stimmen der Gemeinderat beziehungsweise der Stadtrat individuell ab. Erst danach können Eigentümer ihre neue Grundsteuer berechnen. Der Gesetzgeber verlangt jedoch von den Kommunen, dass die Sätze so angepasst werden, dass die Reform aufkommensneutral ist, das heißt, die Gemeinden und Städten werden nach der Reform nicht mehr Geld einnehmen. Für einzelne Eigentümer kann sich die Grundsteuer allerdings trotzdem ändern. Teurer werden kann es auch für Mieter und Mieterinnen in Großstädten. Die Grundsteuer darf auf die Betriebskosten umgelegt werden. Großstädte sind beliebter als der ländliche Raum. Wer auf dem Land wohnt, könnte von der neuen Steuer auch profitieren. Hier könnten die Kosten sinken. Grundsätzlich lässt sich sagen, dass für die Grundsteuer entscheidend sein wird, in welcher Umgebung sich das Grundstück oder die Immobilie befindet. Wenn die Lage seit 1964 in den neuen Bundesländern attraktiver geworden ist, beziehungsweise seit 1935 in den alten Bundesländern, kann es sein, dass die Steuer steigt.
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